Kfz-Sachverständigenbüro May
Der Gutachter für Kfz-Schäden & Bewertungen 

Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Ein Kfz-Sachverständiger wird zur Sicherung von Beweisen bei fragwürdigen Unfallhergängen, zur Feststellung eines Schadens nach einem Verkehrsunfalls, zur Rekonstruktion eines Unfallhergangs, sowie zur Erstellung von Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), Oldtimergutachten und Maschinengutachten (z.B. Beim Gebrauchtwagenkauf) herangezogen.

Wer zahlt die entstandenen Kosten des Sachverständigen?

Handelt es sich um einen Unfall welcher unverschuldet eintritt, muss generell der Verursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen tragen. Dies begründet sich in der Tatsache, dass nach geltender Rechtsprechung (BGH) diese entstandenen Kosten zum tatsächlichen Schaden zu zählen sind.

Ausnahme: Sollte der entstandene Schaden erkennbar unter 750,- Euro (netto) liegen, muss nicht zwingend ein Sachverständiger herangezogen werden. Trifft dieser Fall zu, zahlt die Versicherung in der Regel keinen Sachverständigen.

Die Versicherung des Unfallverursachers möchte zur Schadensfeststellung einen eigenen Sachverständigen beauftragen.    Ist das Sinnvoll?

Es ist immer ratsam einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der nicht von der Gegnerischen Versicherung gestellt wird. Die Versicherung beauftragt grundsätzlich einen Sachverständigen, der auch für diese arbeitet. Den Schaden hat im Endeffekt natürlich auch die Versicherung zu tragen. Dies verdeutlicht, wie wichtig ein unabhängiger Sachverständiger ist, welcher nicht nur den Blechschaden dokumentiert, sondern auch eine Wertminderung und einen Nutzungsausfall richtig bewertet. 

Ich habe ein Kaskoschaden, wer trägt die Kosten des Sachverständigen?

Liegt ein Kaskoschaden vor, wird von der Versicherung ein Sachverständiger gestellt. Sollte man hier mit dem Gutachten nicht übereinstimmen, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten lassen. Dieses Verfahren beinhaltet eine Beauftragung eines eigenen Gutachters. Im Nachgang werden dann beide Gutachten von einem Obergutachter bewertet. Es gibt einige Rechtschutzversicherer, welche die anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Ist ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt bei einen leichten Unfallschaden ausreichend?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Aussage und in den meisten Fällen fehlen auch Angaben zur Wertminderung. Zudem kann auch erst ein Sachverständiger bestätigen, dass es sich um einen leichten Schaden handelt. Wenn bei einem Unfall tragende Teile beschädigt sind, ist dies so nicht erkennbar, so wie es auch sein kann, dass bei einem vermeintlich desolaten Schaden, nur minimale Reparaturkosten anfallen.

             Es ist immer sicherer, einen Gutachter zu beauftragen!

Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz-Sachverständigengutachten?

In der Regel wird die ermittelte Schadenhöhe als Grundlage für die Abrechnung genutzt. Diese Regelung stellt sicher, dass auch bei minimalen Schäden ein Gutachten bezahlbar bleibt. Die Berechnung der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens erfolgt nach der Honorarliste des BVSK in der jeweils gültigen Fassung.

Habe ich das Recht auf Auszahlung der Reparaturkosten? (fiktive Abrechnung)

Selbstverständlich haben Sie das Recht sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Dabei erhalten sie aber nicht immer die vollen Kosten. Mehrwertsteuer, die Überführung des Fahrzeuges zum Lackierer, sonstige Nebenkosten, ein Ersatzwagen sowie der Nutzungsausfall werden in den meisten Fällen nicht gezahlt.

Bei nachträglicher Reparaturbestätigung können diese Kosten jedoch wieder bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Müssen die Sachverständigenkosten vorab selbst gezahlt werden?

Nein! 

Seriöse Gutachter verlangen natürlich kein Vorschuss. Sie unterzeichnen eine Abtretungserklärung. Dadurch können wir die entstandenen Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

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